Sonderregelung zur Fußball-WM Das ändert sich im Juni 2018: Public Viewing auch nach 22 Uhr

Von Elke Schröder | 30.05.2018, 13:44 Uhr

Gelockerter Lärmschutz beim Public Viewing, verschärfte Regeln für gewerbliche Fahrten mit dem Traktor und ein bundesweit erstes Dieselfahrverbot – das alles gehört zu den gesetzlichen Änderungen und Vorschriften, die im Juni 2018 in Kraft treten.

Was ändert sich im Juni? Der Blick auf gesetzliche Änderungen und neue Regelung zum Monatswechsel wandert diesmal über die Grenzen Deutschlands hinaus:


  • Public Viewing: Wer gern die bevorstehenden Spiele der Fußball-Weltmeisterschaft in Russland ab 14. Juni in großer Gemeinschaft und unter freiem Himmel schaut, der kann sich über diese Neuerung freuen: Während des Turniers vom 14. Juni bis 15. Juli 2018 ist das Public Viewing an öffentlichen Plätzen auch nach 22 Uhr erlaubt. Dafür hat die Bundesregierung im Februar das Lärmschutzgesetz mit einer „Sonderregelung für öffentlichen Fernseh-Darbietungen im Freuen zur Fußball-WM 2018“ gelockert.
  • Übergangsfrist vorbei: Im landwirtschaftlichen Bereich treten neue Regelungen für das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) in Kraft. Damit endet auch die bereits verlängerte Übergangsfrist. Nun fallen Transporte von landwirtschaftlichen Lohnunternehmern, die Traktoren oder andere Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens 50 Stundenkilometer verwenden, unter den gewerblichen Güterverkehr. Was zur Folge hat, dass eine Erlaubnispflicht besteht. Das bedeutet, dass landwirtschaftliche Lohnunternehmern nun bei der der Industrie- und Handelskammer (IHK) eine Prüfung zur fachlichen Eignung ablegen.
  • Dieselfahrverbot: Als erste Stadt in Deutschland gilt in Hamburg im Stadtteil Altona ab 1. Juni in zwei Straßen Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge. Von der Maßnahme wird sich eine Verbesserung der Luftqualität versprochen. In den betroffenen Abschnitten der Max-Brauer-Allee und der Stresemannstraße dürfen künftig nur noch Dieselfahrzeuge fahren, die der Abgasnorm „Euro 6“ entsprechen. Es gibt aber auch einige Ausnahmeregelungen, beispielsweise für Anwohner, Krankenwagen, Müllwagen und den Lieferverkehr.
  • Kreuzerlass: In Bayern tritt der bundesweit kontrovers diskutierte und auch innerkirchlich umstrittene Kreuzerlass in Kraft. Demnach ist ab 1. Juni– laut Paragraf 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern – „gut sichtbar“ im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ein Kreuz anzubringen „als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns“.
  • Höhere Eintrittspreise: Wer in die USA reist und Nationalparks besuchen möchte, muss sich unter Umständen auf höhere Eintrittspreise einstellen: Viele Nationalparks erhöhen ihre Gebühren ab 1. Juni. Um fünf Dollar steigt der Sieben-Tage-Pass pro Auto in den meisten kostenpflichtigen Parks, kündigte der National Park Service (NPS) an. Beispielsweise erhöht sich der Eintritt zum Yosemite National Park von 30 auf 35 Dollar (umgerechnet von rund 24 Euro auf 28 Euro). Die Preise für Motorräder und Einzelpersonen werden um drei bis fünf Dollar erhöht. Mehr als zwei Drittel der 417 vom NPS verwalteten Nationalpark, Kulturstätten und Monumente werden jedoch weiterhin kostenlos zu besuchen sein, betont die Behörde. Sie begründet die Preiserhöhungen mit einer geplanten Verbesserung der Infrastruktur. (mit dpa)
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