Kunden können vielen Lebens- und Rentenversicherungsverträgen noch nach Jahren widersprechen. Voraussetzung: Die Verträge enthalten eine fehlerhafte Belehrung. In diesem Fall ist durchaus noch eine Nachzahlung möglich.
Kunden können vielen Lebens- und Rentenversicherungsverträgen noch nach Jahren widersprechen. Voraussetzung: Die Verträge enthalten eine fehlerhafte Belehrung. In diesem Fall ist durchaus noch eine Nachzahlung möglich.