Lebens- und Rentenversicherung Widerspruchsrecht wegen fehlerhafter Belehrungen

17.07.2017, 14:30 Uhr

Kunden können vielen Lebens- und Rentenversicherungsverträgen noch nach Jahren widersprechen. Voraussetzung: Die Verträge enthalten eine fehlerhafte Belehrung. In diesem Fall ist durchaus noch eine Nachzahlung möglich.

Sie möchten weiterlesen?
Wählen Sie eine Option:
Sie sind bereits Digitalabonnent?
Probemonat für 0 €
  • Alle Artikel & Inhalte auf NOZ.de
  • News-App für unterwegs
  • Alle Artikel als Audiobeitrag
Probemonat für 0 €
Monatlich kündbar
Anschließend 14,95 €/Monat