EU-Pauschalreiserichtlinie Neues Reiserecht: Das ändert sich für Verbraucher

Von Elke Schröder | 02.06.2017, 13:11 Uhr

Der Bundestag hat in der Nacht zu Freitag den umstrittenen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie beschlossen. Was bedeutet die Neuregelung des Reiserechts für Verbraucher? Ein Überblick.

Mehr Verbraucherschutz für Urlauber in Europa soll die neue EU-Pauschalreiserichtlinie ab Sommer 2018 bringen. Das gilt vor allem für Urlauber, die einzelne Teile ihrer Reise wie Flug, Unterkunft oder Mietwagen im Internet zusammenstellen. Doch bereits der Gesetzentwurf für die Umsetzung in deutsches Recht stieß auf massive Kritik aus der Tourismusbranche und von Verbraucherschützern. Erstere zeigte sich teilweise zufrieden, nachdem sich die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD im Mai in strittigen Punkten geeinigt hatten. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hält die Neuregelungen hingegen weiterhin für nicht weitgehend genug. Nun muss sich der Bundesrat noch mit dem Gesetz befassen.

Was ist das Ziel der der EU-Pauschalreiserichtlinie?

Die Richtlinie ist eine Reaktion auf die Veränderungen der Touristikbranche durch den Onlinehandel und die damit verbundenen rechtlichen Fragen. Der bisherige Rechtsrahmen stammte aus dem Jahr 1990. Bisher ist es so, dass Pauschalreisende, also diejenigen, die mindestens Flug und Hotel bei einem Reiseveranstalter buchen, einen sogenannten Sicherungsschein bekommen. Bei Insolvenz einer Fluglinie oder eines Hotels sind sie damit rechtlich abgesichert, der Reiseveranstalter kommt für die Kosten auf. Wer jedoch im Netz nicht aus den Pauschalreiseangeboten eines Anbieters, sondern einzelne „Reiseleistungen“ wie Flug, Hotel, Transfer oder Ausflüge über verschiedene Anbieter bucht, hat diesen Schutz bisher nicht. Es gilt in diesen Fällen auch nicht das deutsche Pauschalreiserecht. Die Umsetzung der neuen EU-Richtlinie soll nun auch Klarheit darüber schaffen, welcher Anbieter bei Reisemängeln haftet.

Was verbessert sich für Verbraucher?


  • Der Begriff der Pauschalreise wird erweitert, so dass die meisten Reisebestandteile wie Flüge, Hotelangebote oder Mietwagen eingeschlossen sind. Für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit soll es Standard-Informationsblätter geben, die Reisende künftig beispielsweise über Insolvenzschutz, Rücktrittsrechte und Ansprüche auf Preisminderung bei Mängeln informieren.
  • Mängel können innerhalb von zwei Jahren geltend gemacht werden statt wie bisher innerhalb eines Monats. Urlauber sollten allerdings nicht zu lange warten, rät Felix Methmann, vzbv-Experte für Reiserecht: „Je länger man wartet, desto schwieriger wird es, vor Gericht den Beweis des Mangels zu führen.“

Was sind die Kritikpunkte der Verbraucherschützer?


  • Preiserhöhung: Der Reiseveranstalter kann den Reisepreis nach der Buchung künftig um bis zu acht Prozent (bisher fünf Prozent) anheben.Vorausgesetzt er teilt seinem Kunden bis 20 Tage vor Reisebeginn dies mit und klärt ihn „verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe“ auf, heißt es im Gesetzentwurf der Bundesregierung. Im Gespräch mit unserer Redaktion hatte Felix Methmann als Beispiel vorgerechnet: Bei einem Reisepreis von 3000 Euro wären das immerhin bis zu 240 Euro mehr.
  • Tagesreisen und Reiseeinzelleistungen: Die Verbraucherschützer kritisieren, dass Tagesreisen und auch Reiseeinzelleistungen, beispielsweise Ferienwohnungen oder -häuser, durch die Neuregelung aus dem Schutz des deutschen Pauschalreiserechts fallen. Verbraucher hätten so keine Entschädigungsansprüche mehr. Der Deutsche Reiseverband (DRV) hatte sich dagegen, laut einer Pressemitteilung, dafür eingesetzt, dass „reine Einzelleistungen beispielsweise wie die Übernachtung in Ferienwohnungen und Hotelzimmern“ nicht mehr dem Pauschalreiserecht unterliegen. Das gilt auch in Kombination beispielsweise mit einem Theaterbesuch oder einem Musikevent. Der Gesetzentwurf sieht nun vor, dass Tagesreisen künftig erst ab einem Wert von 500 Euro dem Pauschalreiserecht unterliegen. Die Verbraucherschützer hoffen, dass sich die Ländervertreter im Bundesrat dafür einsetzen, dass Tagesreisen und Ferienhäuser doch weiter unter das Reiserecht fallen.

Was bedeutet die Änderungen für die Reisebüros?

Viele unabhängige Reisebüros, die auch Reisen nach Baukastenprinzip individuell für ihre Kunden zusammenstellen, befürchteten zunächst, künftig wie ein Pauschalreise-Veranstalter haften zu müssen. Um das zu vermeiden, hätte der Kunde jedes einzelne Element getrennt bezahlen müssen. Befürchtet wurde diesbezüglich aber auch mehr Bürokratie, durch eine Vielzahl von Einzelverträgen und Einverständniserklärungen, die Kunden von einer Buchung einer „Bausteinreise“ im Reisebüro abhalten könnten. Der DRV machte unter anderem mit einer Unterschriftenkampagne dagegen mobil - mit Erfolg. Bei getrennten Leistungen auf getrennten Rechnungen reicht es nun, nur einmal die EC-Karte durchzuziehen. (Weiterlesen: Reisebüros wehren sich: Gegner der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie geben nicht auf) (Mit dpa)

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