Ist der Betreiber eines offenen WLAN-Netzzugangs dafür verantwortlich, was andere dort an Daten herunter- oder hochladen? Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs Maciej Szpunar vertrat jetzt die Auffassung, dass Gewerbetreibende, die ein ungesichertes WLAN-Netz betreiben, nicht für Urheberrechtsverletzungen Dritter haftbar gemacht werden können.