Endlich Rechtsklarheit?? EuGH-Generalanwalt lehnt Störerhaftung bei offenem WLAN-Netz ab

Von Waltraud Messmann | 16.03.2016, 14:11 Uhr

Ist der Betreiber eines offenen WLAN-Netzzugangs dafür verantwortlich, was andere dort an Daten herunter- oder hochladen? Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs Maciej Szpunar vertrat jetzt die Auffassung, dass Gewerbetreibende, die ein ungesichertes WLAN-Netz betreiben, nicht für Urheberrechtsverletzungen Dritter haftbar gemacht werden können.

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