Arzt klagt gegen schlechte Note BGH zu Jameda: Bewertungsportal muss strenger prüfen

Von Waltraud Messmann | 01.03.2016, 14:39 Uhr

Betreiber von Bewertungsprofilen, wie dem Arztbewertungsportal jameda.de können im Einzelfall erhöhte Nachforschungspflichten haben, wenn zum Beispiel ein betroffener Arzt eine darin enthaltene Bewertung für unbegründet hält.

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