Affen-Selfie: Scharfe Kritik an Peta US-Bundesgericht: Affe Naruto hat kein Recht an seinem Selfie

Von Waltraud Messmann | 24.04.2018, 15:12 Uhr

Osnabrück Tiere können keine Klagen wegen Verletzung des US-Copyright erheben. Dies hat ein amerikanisches Bundesberufungsgericht im Streit um die Rechte an den „Affen-Selfies“ des Makaken Naruto bestätigt. Die Richter warfen der klagenden Tierrechtsorganisation Peta vor, die eigenen Interessen vor die des Affen gestellt zu haben. Peta hatte gegen den Fotografen David Slater in Vertretung für den Affen Klage eingereicht. Die Tierschützer müssen nun die Anwaltskosten von Slater übernehmen.

Damit ist in dem seit Jahren andauernden Rechtsstreit zwischen Peta und dem Fotografen Slater wohl nun das letzte Wort gesprochen. Über das Urteil berichtet Heise.online. Der Affe Naruto hatte sich 2011 die Kamera des Fotografen David Slater geklaut und Selfies von sich gemacht. Die Fotos hatte Slater in einem Buch veröffentlicht und die Urheberrechte an den Selfies für sich beansprucht.

Dagegen waren Peta und zunächst auch die deutsche Primatenforscherin Antje Engelhardt, die Naruto jahrelang beobachtet hatte, gerichtlich vorgegangen. Die Rechte an den Bildern wollten sie dem Makaken Naruto zusprechen lassen.

Fotograf pleite

Slater dagegen sah die Urheberrechte bei sich. Er betonte immer wieder, dass er den Affen dazu animiert habe, den Auslöser für das Selfie zu drücken. Ohne ihn wäre das Foto nicht zustande gekommen. Mit dem Foto hätte er viel Geld verdienen können. Wegen des Rechtsstreits mit Peta sei er aber jetzt pleite, berichtete er vor einem Jahr dem „Guardian“. Er versuche nun, als Tennis- oder Hundetrainer Geld zu verdienen.

Naruto eine Marionette?

Die US- Bundesrichter betonten jetzt, das Copyright-Bundesgesetz der USA sehe keine aktive Klagelegitimation für Tiere vor. Naruto könne also weder selbst noch durch Mittelsleute klagen. Den Tierschützern von Peta warf das Gericht vor, „Naruto als ahnungslose Marionette“ ,gebraucht zu haben.

Nach US-Recht können unter bestimmten Umständen „nächste Freunde“ für einen Freund klagen, wenn dieser nicht dazu in der Lage ist. Darauf hatte sich Peta bei der Klageerhebung in Sachen Affen-Selfies auch berufen. Die Richter kritisierten, die Tierrechteorganisation habe als Freund versagt. Peta hätte einen Vergleich mit dem Fotografen Slater geschlossen und dann vergeblich versucht, das Gerichtsverfahren einstellen zu lassen. In diesem Vergleich hätten Narutos Ansprüche aber keine Rolle gespielt, betonten die Richter. Somit habe Peta Naruto vor Gericht in Stich gelassen.

Diskriminierung

Im Gespräch mit unserer Redaktion kritisierte der Justiziar des deutschen Ablegers von Peta Krishna Singh das Urteil. Es verdeutliche, was Peta USA in dem Verfahren von Beginn an dargelegt habe: „Dass Naruto wegen der Tatsache, dass er nicht Mensch, sondern ein nicht menschliches Tier ist, diskriminiert wird.“ Er warf den Richtern vor, außer Acht gelassen zu haben, dass der Makake Naruto die Fotos unstreitig selbst gemacht habe.

„Peta wird sich weiter dafür einsetzen, dass die letzten Barrieren fallen und Grundrechte für Tiere gesetzlich anerkannt werden, inklusive ihrer Urheberrechte“, betonte Singh. Die Einigung zwischen Peta USA und dem Fotografen Slater, mit dessen Kamera der Affe die Selfies gemacht hatte, bleibe von dem Urteil unberührt. 25 Prozent der Bruttoeinnahmen durch die Fotos, die Naruto gemacht habe, würden genutzt, um den Affen und seine Gemeinschaft zu unterstützen. Erstmalig erhalte damit ein Tier einen direkten finanziellen Vorteil durch etwas, das er oder sie geschaffen habe, so Singh.

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