05.01.2017, 12:32 Uhr

Innenminister verspricht Aufklärung Ermittler: Berlin-Attentäter Amri hatte 14 Identitäten

Warum konnte der Terroranschlag in Berlin nicht verhindert werden? Der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (links, SPD) verspricht bei der Sondersitzung des Innenausschusses zu dem Anschlag Aufklärung. Foto: dpaWarum konnte der Terroranschlag in Berlin nicht verhindert werden? Der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (links, SPD) verspricht bei der Sondersitzung des Innenausschusses zu dem Anschlag Aufklärung. Foto: dpa

Düsseldorf. Der Berliner Attentäter Anis Amri soll über ein Dutzend Identitäten gehabt haben. Die Behörden wussten viel über ihn. Weshalb konnte der Anschlag trotzdem nicht verhindert werden? Der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD) verspricht Aufklärung.

Der Berliner Attentäter Anis Amri soll den Behörden mit insgesamt 14 Identitäten bekannt gewesen sein. Das geht aus einem Bericht des nordrhein-westfälischen Landeskriminaldirektors Dieter Schürmann vor dem Innenausschuss des Düsseldorfer Landtags hervor. NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) versprach Aufklärung zu der Frage, ob den Behörden Fehler unterlaufen sind. „Der Anschlag wurde verübt von einem Mann, über den die Sicherheitsbehörden bundesweit sehr viel wussten“, räumte Jäger ein. Amri hatte am 19. Dezember einen Lastwagen in einen Berliner Weihnachtsmarkt gesteuert und zwölf Menschen getötet. (Lesen Sie auch: Berlin-Anschlag: Keine Zweifel mehr an Täterschaft Amris)

Zu wenig konkrete Hinweise

In einer Sondersitzung des Ausschusses schilderte Schürmann am Donnerstag die Bemühungen der Behörden, Amri Vorbereitungen eines terroristischen Anschlags nachzuweisen. Am Ende sei es allen Behörden von Bund und Ländern auch gemeinsam nicht gelungen, ausreichend konkrete Hinweise zusammenzutragen, die von der Justiz als Tatverdacht hätten gewertet werden können. Dabei hätten die Ermittler „alle rechtlichen Befugnisse bis an die Grenze ausgeschöpft, um mögliche Gefahren abzuwehren“, sagte Schürmann, der der ranghöchste Kriminalbeamte in NRW ist. (Lesen Sie hier einen Kommentar zum Thema)

Amri seit Februar 2016 hauptsächlich in Berlin

NRW war einer der Hauptaufenthaltsorte des Attentäters Anis Amri. Der Tunesier war bei der Ausländerbehörde im Kreis Kleve gemeldet und von mehreren Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestuft worden. Allerdings hielt er sich Jäger zufolge seit Februar 2016 überwiegend in Berlin auf. Mehrere Sicherheitsbehörden hatten ihn schon lange als islamistischen Gefährder eingestuft.

Opposition fordert dringende Aufklärung

Die NRW-Opposition aus CDU, FDP und Piraten will nun von der Landesregierung wissen, warum der abgelehnte Asylbewerber sich quer durch Deutschland bewegen konnte und letztlich vom Radar der Sicherheitsbehörden verschwand.

„Die Fehler im Terrorfall Amri müssen dringend aufgeklärt werden“, hatte der CDU-Fraktionsvorsitzende Armin Laschet vor der Sitzung gefordert. Jäger müsse erklären, warum nicht alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft wurden, um Amri „zu kontrollieren und festzusetzen“. Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Joachim Stamp fragte: „Wieso hat NRW darauf verzichtet, engmaschige Meldeauflagen einzusetzen?“.

Bislang hat der Minister nicht erkennen lassen, dass er wegen etwaigen Organisationsversagens von NRW-Sicherheitsbehörden im Fall Amri persönliche Konsequenzen ziehen will.


Islamistische „Gefährder“ in Deutschland

Die Sicherheitsbehörden in Deutschland stufen derzeit 548 Personen aus der Islamisten-Szene als sogenannte Gefährder ein (Stand 30. Dezember 2016). Ihnen trauen Polizei und Geheimdienste zu, dass sie „politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen“.

Nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) hält sich rund die Hälfte dieser „Gefährder“ in Deutschland auf; über 80 von ihnen sind in Haft. Hinzu kommen rund 360 „relevante Personen“ im Umfeld von Gefährdern, „die bereit sind, bei der Vorbereitung einer politisch motivierten Straftat von erheblicher Bedeutung logistisch zu helfen oder zu unterstützen“.

Nach Anhaben des Bundesinnenministeriums ist der Begriff des „Gefährders“ rechtlich nicht definiert. Bei der Einstufung handele es sich um eine interne Einschätzung von Sicherheitsbehörden der Länder. Diese erfolgt nach einer Zehn-Stufen-Kategorisierung. Details dazu werden nicht genannt.

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