Wer vor Kurzem über eine Sparkasse eine Immobilie gekauft hat, kann womöglich die Maklerprovision zurückfordern – und zugleich die Immobilie behalten. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Wie das geht.
Wer vor Kurzem über eine Sparkasse eine Immobilie gekauft hat, kann womöglich die Maklerprovision zurückfordern – und zugleich die Immobilie behalten. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Wie das geht.