Seit vielen Jahren galten für Planungsarbeiten von Architekten und Ingenieuren in Deutschland festgeschriebene Höchst- und Mindestpreise. Das oberste EU-Gericht bereitet dem nun ein Ende.
Seit vielen Jahren galten für Planungsarbeiten von Architekten und Ingenieuren in Deutschland festgeschriebene Höchst- und Mindestpreise. Das oberste EU-Gericht bereitet dem nun ein Ende.