Bei zwischenstaatlichen Einrichtungen überprüft das Verfassungsgericht nur die Mindeststandards. Beim Europäischen Patentamt in München waren diese möglicherweise nicht überall gewährleistet.
Bei zwischenstaatlichen Einrichtungen überprüft das Verfassungsgericht nur die Mindeststandards. Beim Europäischen Patentamt in München waren diese möglicherweise nicht überall gewährleistet.