Pflegegrade und Antragsstellung Pflegegeld: So bekommen Pflegebedürftige bis zu 900 Euro vom Staat

Von Sören Becker | 19.09.2023, 05:30 Uhr | Update am 23.09.20231 Leserkommentar

Pflege ist teuer, auch wenn sie zu Hause stattfindet. Doch es gibt Unterstützung: Das Pflegegeld soll die Kosten lindern. Was Sie zur Sozialleistung wissen müssen und welche Erhöhungen geplant sind.

Das Alter nicht im Pflege- oder Altenheim verbringen zu müssen, wünschen sich viele. Für 76 Prozent aller Betroffenen geht der Wunsch in Erfüllung. Doch die Unterstützung kann für Angehörige schnell zur Belastung werden. Damit die Gepflegten sich erkenntlich zeigen können, bekommen sie vom Staat Pflegegeld. Doch wie wird die Sozialleistung beantragt? Wie viel Geld gibt es? Muss man die Unterstützung versteuern? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wer kann Pflegegeld bekommen?

Jeder, der mindestens ein halbes Jahr lang auf die Hilfe anderer angewiesen ist, zu Hause lebt und die Pflege selbst organisiert. Um berechtigt zu sein, muss mindestens der Pflegegrad zwei vorliegen. Dafür muss der Medizinische Dienst oder bei Privatversicherten Medicproof feststellen, dass der Patient „in seiner Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt ist“. Das Alter der zu pflegenden Person spielt dabei keine Rolle.

Was ist ein Pflegegrad und wie bekommt man ihn?

Der Pflegegrad misst die Pflegebedürftigkeit des Patienten und entscheidet, wie viel Pflegegeld er bekommt. Verteilt wird er bei gesetzlichen Versicherten vom Medizinischen Dienst und bei Privat Versicherten von Medicproof. Dafür kommt ein Gutachter zum Hausbesuch und geht mit dem Antragssteller einen Fragebogen durch. Dieser misst die Selbstständigkeit des Patienten in sechs Dimensionen.

  1. Mobilität
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Umgang mit Anforderungen und Belastungen aufgrund von Krankheit und medizinischen Belastungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

Jede Antwort gibt eine bestimmte Anzahl von Punkten, bis zur Maximalzahl von 100. Je höher die Punktzahl, desto höher die Beeinträchtigung. Um einen solchen Termin zu bekommen, reicht ein Anruf bei der Krankenversicherung.

Welcher Pflegegrad bedeutet welche Unterstützung?

  1. Hier gibt es kein Pflegegeld, aber dafür ein paar kleinere Maßnahmen. So winken etwa monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Hinzu kommen 40 Euro pro Monat für Verbrauchsartikel, die wegen der Pflege nötig werden und 25,50 Euro für den Hausnotruf und 214 Euro Zuschuss für eine Wohngruppe. Wenn bauliche Maßnahmen nötig werden, kann es bis zu 4000 Euro Unterstützung pro Gesamtmaßnahme geben. Dieses Untersterstützungsmaßnahmen gelten für alle Pflegegrade.
  2. Zusätzlich zu den Leistungen für Pflegegrad 1 gibt es monatlich 316 Euro Pflegegeld und 724 Euro für Sachleistungen. Die Tages- und Nachtpflege wird mit 689 Euro pro Monat gefördert. Pro Jahr gibt es ein Budget von 1612 Euro damit die pflegende Person eine Urlaubsvertretung bezahlen kann (Verhinderungspflege) und 1774 Euro für Kurzzeitpflege, wenn ein kürzerer Aufenthalt im Pflegeheim nötig wird.
  3. Hier gibt es keine neuen Leistungen mehr, aber einige Zahlungen steigen. So gibt es 545 Euro Pflegegeld und 1363 Euro für Pflegesachleistungen. Das Budget für die Tages- und Nachtpflege steigt auf 1363 Euro und für die Kurzzeitpflege auf 1774 Euro.
  4. Bei Pflegestufe 4 gibt es 728 Euro Pflegegeld. Für Pflegesachleistungen gibt es 1693 Euro pro Monat und für Tages- und Nachtpflege 1693 Euro pro Monat.
  5. Pflegestufe fünf bedeutet 901 Euro Pflegegeld und 2095 Euro für Sachleistungen. Das Budget für Tages- und Nachtpflege liegt bei 1995 Euro und Kurzzeitpflege bei 1774 Euro.

Wofür soll ich das Pflegegeld ausgeben?

Bei den niedrigen Pflegegraden ist das Pflegegeld als Unterstützung für pflegende Angehörige gedacht. Es ermöglicht dem gepflegten Menschen, sich mit ein wenig Geld erkenntlich zu zeigen. Es wird an die gepflegte Person ausgezahlt, die es je nach Unterstützung an die pflegenden Personen verteilen soll. Wofür das Pflegegeld ausgegeben wird, wird jedoch nicht dokumentiert.

Welchen Verpflichtungen muss ich nachkommen?

Je nach Pflegegrad muss ein regelmäßiges Beratungsgespräch in Anspruch genommen werden. So soll die Qualität der Pflege gesichert werden. Bei den Pflegegraden zwei und drei muss dieses Gespräch halbjährlich erfolgen. Für die Stufen vier und fünf vierteljährlich.

Was ist, wenn ich ganz oder zum Teil von Profis gepflegt werde?

Hier kommt das Budget für Pflegesachleistungen ins Spiel. Eine Pflegesachleistung ist zum Beispiel, wenn ein ambulanter Pflegedienst beim morgendlichen Waschen oder Tabletten-Nehmen hilft. Diese Leistungen werden meist direkt bei der Pflegekasse abgerechnet.

In solchen Fällen wird das Pflegegeld um den Prozentsatz gekürzt, zu dem die Sachleistungen in Anspruch genommen werden. Beispiel: Wenn der ambulante Pflegedienst 60 Prozent des vorgesehenen Budgets nutzt, gibt es nur 40 Prozent Pflegegeld. Wie das Geld genau aufgeteilt wird und was welche Leistung kostet, kann die Pflegekasse erklären.

Kriege ich Pflegegeld, wenn ich kurzzeitig ins Heim muss?

Wenn man nach einer Krankheit oder einem Krankenhausaufenthalt kurzzeitig intensivere Pflege benötigt, wird das Pflegegeld für bis zu acht Wochen pro Jahr weiter bezahlt.

Muss man Pflegegeld versteuern?

Die gepflegte Person muss das nicht. Auch enge Angehörige, die für ihre Unterstützung kompensiert werden, müssen das nicht. Schließlich handelt es sich nicht um ein klassisches Arbeitsentgelt. Gleiches gilt für alle, die eine enge Beziehung mit dem Pflegebedürftigen haben.

Wenn diese beiden Faktoren nicht vorliegen, muss das Geld jedoch versteuert und bei der Minijobzentrale angezeigt werden. Unklarheiten lassen sich hier am besten mit dem Finanzamt klären. Summen, die über das Pflegegeld hinausgehen, müssen in jedem Fall versteuert werden.

Sind Erhöhungen des Pflegegelds geplant?

Im Koalitionsvertrag der Ampel ist die Rede von: „Leistungsverbesserungen, die auch zur Entlastung pflegender Angehöriger beitragen werden“. Konkret auf das Pflegegeld bezogen heißt es: „Wir dynamisieren das Pflegegeld ab 2022 regelhaft“. Dazu ist es bis jetzt jedoch nicht gekommen.

Immerhin steigen die Sätze zum Jahreswechsel 2023/2024 um fünf Prozent. 2025 kommen noch einmal 4,5 Prozent hinzu. Eine weitere Erhöhung ist für den Zeitraum ab 2028 geplant. Sie soll sich an der Kerninflationsrate in den vorangegangenen Kalenderjahren orientieren.

Für VDK-Präsidentin Verena Bentele ist das nicht hinnehmbar: „Wir sehen immer wieder, dass die Leistungen, die den einzelnen Pflegegraden zugeordnet sind, bei Weitem nicht ausreichen. Pflegebedürftige, vor allem im häuslichen Bereich, wo 76 Prozent aller Betroffenen gepflegt werden, brauchen mehr Unterstützung. Leistungen für den jeweiligen Pflegegrad müssen mehr werden und laufend angepasst werden, damit sie nicht an Wert verlieren“, sagte sie unserer Redaktion.

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1 Kommentar
Christoph Klinge
Übersichtlicher Beitrag. Das die Pflegeleistungsansprüche für viele Pflegekunden und deren Angehörige sehr kompliziert sind merke ich bei meinen Pflegeberatungen immer wieder. Die dynamisierung des Pflegegeldes ist ein Schritt in die richtige Richtung. Sie sollte allerdings dem Anstieg der Pflegesachleistungen angepasst sein. Die 4,5% Erhöhung werden leider von den 20% erhöhten Sachleistungen ni...