Für versteckte Preiserhöhungen werden Hersteller selten rechtlich belangt; bei der Abstimmung für die „Mogelpackung des Jahres 2022“ bekommen sie aber den Frust der Verbraucher zu spüren. Bis zum 22. Januar können Sie online abstimmen.
Für versteckte Preiserhöhungen werden Hersteller selten rechtlich belangt; bei der Abstimmung für die „Mogelpackung des Jahres 2022“ bekommen sie aber den Frust der Verbraucher zu spüren. Bis zum 22. Januar können Sie online abstimmen.