Die EU-Kommission kann Fangverbote im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik verhängen, sofern sie wissenschaftlich begründet sind. In Teilen der Ostsee tritt nun ein solches Verbot in Kraft.
Die EU-Kommission kann Fangverbote im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik verhängen, sofern sie wissenschaftlich begründet sind. In Teilen der Ostsee tritt nun ein solches Verbot in Kraft.