Kernfrage : Wo muss „Werbung“ dranstehen und wo bilden Instagram- und Youtube-Berühmtheiten einfach nur ihren Alltag ab? Früher waren solche Fragen leichter zu klären: Im Fernsehen wird ein Werbeblock gekennzeichnet. Gleiches gilt für Reklame in der Zeitung. Bis auf die ein oder andere Schleichwerbungsdebatte rund um TV-Sender waren die Spielregeln klar. Aber heute vermischen sich Privates und Öffentliches, soziales Netzwerken und Werbung.
Vieles liegt in einer Grauzone, eine Grenze sollte aber klar sein: Wer die Produkte einer Firma bewirbt und dafür Geld oder Sachleistungen bekommt, muss das kennzeichnen. Für das Publikum muss erkennbar sein, ob es sich hier um persönliche Meinung oder bezahlte Kooperation handelt.
Aber wer in seinen Adidas-Schuhen durch die Gegend läuft, ohne einen Vertrag mit der Marke zu haben, sollte für ein Instagram-Bild nicht extra seine Schuhe ausziehen müssen. Das Hummels-Urteil kann hier weiter für Klarheit sorgen.