Geflogen werden darf am Flughafen in Dortmund von 6.00 bis 22.00 Uhr. Seit Jahren gibt es einen Streit um die Ausweitung der Start- und Landezeiten. Nach 2015 verhandelt das NRW-Oberverwaltungsgericht erneut zum Thema und muss über die Ausnahmeregelungen entscheiden.