Viereinhalb Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg hat das Verwaltungsgericht das Verbot von zwei Versammlungen damals für rechtswidrig erklärt. Ein Verbot wäre nur gerechtfertigt gewesen, wenn von den Versammlungen eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgegangen wäre, teilte das Gericht am Freitag mit. Dies ist nach Ansicht der zuständigen Kammer jedoch nicht erkennbar gewesen.