Zwei Zwölfjährige gelten als dringend tatverdächtig, eine Frau vergewaltigt zu haben. Richterbund und Kinderschutzbund sprechen sich trotzdem gegen eine Absenkung der Strafmündigkeit aus.
Zwei Zwölfjährige gelten als dringend tatverdächtig, eine Frau vergewaltigt zu haben. Richterbund und Kinderschutzbund sprechen sich trotzdem gegen eine Absenkung der Strafmündigkeit aus.