Das Bundesverfassungsgericht hat die Schulschließungen sowie die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen im Frühjahr 2021 als verhältnismäßig bewertet. Beschwerden gegen die "Bundesnotbremse" wurden somit zurückgewiesen.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Schulschließungen sowie die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen im Frühjahr 2021 als verhältnismäßig bewertet. Beschwerden gegen die "Bundesnotbremse" wurden somit zurückgewiesen.