Bundesverfassungsgericht Schnüffeln im Privatleben der Bürger? Nur aus wirklich gutem Grund!

Meinung – Stefanie Witte | 01.02.2023, 16:55 Uhr 1 Leserkommentar

Mecklenburg-Vorpommern muss bis Jahresende nachsteuern: Befugnisse für die Polizei gehen zu weit, Bedingungen sind schlecht formuliert und intime Beziehungen mit Verdächtigen dürfen die Beamten auch nicht eingehen. Das ist zu begrüßen.

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