Belgien hat mit der Verlängerung der Laufzeiten für zwei Atomreaktoren gegen EU-Recht verstoßen. Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, hätte die entsprechende Genehmigung nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfungen erteilt werden dürfen.
Belgien hat mit der Verlängerung der Laufzeiten für zwei Atomreaktoren gegen EU-Recht verstoßen. Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, hätte die entsprechende Genehmigung nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfungen erteilt werden dürfen.