Sozialverband attackiert Koalition VdK: Neue Verdienstgrenze bei Minijobs ein Riesenfehler

Von Uwe Westdörp | 14.02.2022, 05:00 Uhr 1 Leserkommentar

Die Verdienstobergrenze für Minijobs und Midijobs wird im Oktober deutlich angehoben. Der Sozialverband VdK nennt das einen Fehlanreiz und warnt vor Altersarmut.

Der Sozialverband VdK Deutschland kritisiert die Pläne der Bundesregierung, die Verdienstgrenze bei Mini- und Midijobs anzuheben, als „Riesenfehler“. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagte unserer Redaktion: „Hier verstärkt die Ampelkoalition einen Fehlanreiz. Das sollte sie schnellstens korrigieren, denn wir haben schon genug Probleme mit schlechten Renten.“ Insbesondere für Frauen seien Minijobs eine große Gefahr, in Altersarmut zu geraten. Denn sie seien es meist, die etwas „dazu verdienen“. „Wenn sie dann später auf den Rentenbescheid schauen, kommt das böse Erwachen.“

Bentele wies zudem darauf hin, dass Mini- und Midijobs Studien zufolge „noch nie ein Einstieg waren in die reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung“. Es gehe um einen netten Zuverdienst, den man für Studierende und Rentner auch erhalten sollte. „Aber für alle anderen sind Minijobs keine gute Lösung, unter anderem deshalb, weil die Betreffenden keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld haben. Wie wichtig das ist, haben wir ja gerade in der Pandemie gesehen.“

 Künftig bis zu 520 Euro für Minijob

Außerdem verdrängten Minijobs gerade in kleinen Unternehmen die regulären Arbeitsplätze, so Bentele weiter. Sie betonte: „Das kann es definitiv nicht sein. Die Ampelkoalition hat es ja bereits versäumt, Fehlanreize wie das Ehegattensplitting zu beseitigen. Jetzt auch noch die Verdienstgrenze für die Minijobs anzuheben, ist absolut kontraproduktiv - gerade, wenn man die Erwerbsquote von Frauen erhöhen will.“

Die Verdienst-Obergrenze für Minijobs soll nach den Plänen der Koalition am 1. Oktober von 450 auf 520 Euro im Monat steigen, zeitgleich mit der Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Künftig orientiert sich die Minijob-Grenze an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen.“ Entsprechend soll auch die Verdienstgrenze für Midijobs zum 1. Oktober von derzeit 1300 Euro auf 1600 Euro steigen, wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) unlängst angekündigt hat.

1 Kommentar
Clemens Dr. Diessel
Frau Bentele hat wohl noch nicht verstanden, dass das Ehegattensplitting vom Verfassungsgericht bestätigt ist und nicht einfach abgeschafft werden kann.