Der Solidaritätszuschlag wird seit Ende 2019 nur noch für Besserverdienende fällig. Aber ist die Abgabe seither nicht verfassungswidrig? Ein neuer Fall für Karlsruhe ist in Sicht.
Der Solidaritätszuschlag wird seit Ende 2019 nur noch für Besserverdienende fällig. Aber ist die Abgabe seither nicht verfassungswidrig? Ein neuer Fall für Karlsruhe ist in Sicht.