Weil sie verpflichtende Corona-Schutzmaßnahmen an ihrer Grundschule in Viersen nicht beachtet hatte, durfte das Land Nordrhein-Westfalen einer Schulleiterin die Führung ihrer Dienstgeschäfte verbieten.
Weil sie verpflichtende Corona-Schutzmaßnahmen an ihrer Grundschule in Viersen nicht beachtet hatte, durfte das Land Nordrhein-Westfalen einer Schulleiterin die Führung ihrer Dienstgeschäfte verbieten.