Fall in Hessen und Hamburg Regelungen für Polizei-Software zur Verbrechensbekämpfung verfassungswidrig

Von dpa | 16.02.2023, 10:41 Uhr | Update am 16.02.20234 Leserkommentare

Eine spezielle Software soll in Hessen und Hamburg potentielle Straftäter schneller finden. Doch die Regelungen zum Einsatz des Systems sind nicht rechtens, wie das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag feststellte. Worum es genau geht.

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