Im Streit um die Finanzierung des seit 2017 geltenden Prostituiertenschutzgesetzes will der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen am 22. März eine Entscheidung verkünden. Das teilte der Gerichtshof am Dienstag in Münster mit.
Im Streit um die Finanzierung des seit 2017 geltenden Prostituiertenschutzgesetzes will der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen am 22. März eine Entscheidung verkünden. Das teilte der Gerichtshof am Dienstag in Münster mit.