Verstoß gegen Grundgesetz Pauschales Verbot von Kinderehen? Bundesverfassungsgericht beanstandet Regelung

Von dpa | 29.03.2023, 10:03 Uhr 3 Leserkommentare

Seit 2017 sind im Ausland geschlossene Ehen in Deutschland automatisch unwirksam, wenn einer der Partner noch unter 16 war. Der Bundesverfassungsgericht hält das allerdings für problematisch. Nun fordern die Richter in Karlsruhe eine Nachbesserung bei der Regelung.

Sie möchten weiterlesen?
Wählen Sie eine Option:
Sie sind bereits Digitalabonnent?
Probemonat für 0 €
  • Alle Artikel & Inhalte auf NOZ.de
  • News-App für unterwegs
  • Alle Artikel als Audiobeitrag
Probemonat für 0 €
Monatlich kündbar
Anschließend 14,95 €/Monat