Nach dem erschütternden Vergewaltigungsfall einer jungen Frau in Mülheim kocht die Debatte um die Strafmündigkeit von Kindern und Jugendlichen hoch. Aber sollte man straffällig gewordene Kinder unter 14 wirklich vor Gericht bringen?
Nach dem erschütternden Vergewaltigungsfall einer jungen Frau in Mülheim kocht die Debatte um die Strafmündigkeit von Kindern und Jugendlichen hoch. Aber sollte man straffällig gewordene Kinder unter 14 wirklich vor Gericht bringen?