Mehr als drei Jahre nach dem Mord am CDU-Politiker Walter Lübcke hat der Bundesgerichtshof das Urteil gegen Stephan Ernst bestätigt. Der Rechtsextremist muss lebenslänglich ins Gefängnis – wegen besonderer Schwere der Schuld.
Mehr als drei Jahre nach dem Mord am CDU-Politiker Walter Lübcke hat der Bundesgerichtshof das Urteil gegen Stephan Ernst bestätigt. Der Rechtsextremist muss lebenslänglich ins Gefängnis – wegen besonderer Schwere der Schuld.