
Erst ging die niedersächsische Landesregierung mit ihrem Besuchsverbot in der Corona-Pandemie zu weit, jetzt hat das Bundesverfassungsgericht auch das generelle Verbot von Gottesdiensten für unverhältnismäßig erklärt. Die Landesregierung rudert zurück.
Starten Sie jetzt Ihren kostenlosen Probemonat!
Schließen Sie jetzt den kostenfreien Probemonat ab, um diesen Artikel zu lesen. Alle weiteren Inhalte auf unserer Webseite und in der App „noz News“ stehen Ihnen dann ebenfalls zur Verfügung.
Probemonat für 0 €
Anschließend 9,95 €/Monat | Monatlich kündbar

Sie sind bereits Digitalabonnent? Hier anmelden