Derzeit gilt eine Mindeststrafe zum Beispiel auch für Eltern oder Lehrer, die auf Fälle hinweisen, indem sie Missbrauchsdarstellungen weiterleiten. Das soll sich ändern.
Derzeit gilt eine Mindeststrafe zum Beispiel auch für Eltern oder Lehrer, die auf Fälle hinweisen, indem sie Missbrauchsdarstellungen weiterleiten. Das soll sich ändern.