Unterstützung für Härtefälle Heizungsgesetz: Doch keine Ausnahmen für über 80-Jährige

Von Eva Dorothée Schmid | 30.06.2023, 04:27 Uhr | Update am 30.06.2023

Im Entwurf für das Heizungsgesetz waren Hauseigentümer, die älter als 80 Jahre sind, von der Heizungstauschpflicht ausgenommen. Diese Klausel fällt nun weg – weil sie wohl gegen die Verfassung verstoßen würde.

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