Im Entwurf für das Heizungsgesetz waren Hauseigentümer, die älter als 80 Jahre sind, von der Heizungstauschpflicht ausgenommen. Diese Klausel fällt nun weg – weil sie wohl gegen die Verfassung verstoßen würde.
Im Entwurf für das Heizungsgesetz waren Hauseigentümer, die älter als 80 Jahre sind, von der Heizungstauschpflicht ausgenommen. Diese Klausel fällt nun weg – weil sie wohl gegen die Verfassung verstoßen würde.