Das Berliner Verwaltungsgericht entschied im Mai, dass Altkanzler Gerhard Schröder keinen Anspruch auf ein eigenes Büro im Bundestag habe. Jetzt hat Schröder Berufung eingelegt.
Das Berliner Verwaltungsgericht entschied im Mai, dass Altkanzler Gerhard Schröder keinen Anspruch auf ein eigenes Büro im Bundestag habe. Jetzt hat Schröder Berufung eingelegt.