Aus der Ukraine geflüchtete Menschen müssen kein langwieriges Asylverfahren durchlaufen und dürfen zum Beispiel sofort arbeiten. Zuletzt wurde diese Richtlinie bis zum 4. März 2024 verlängert.
Aus der Ukraine geflüchtete Menschen müssen kein langwieriges Asylverfahren durchlaufen und dürfen zum Beispiel sofort arbeiten. Zuletzt wurde diese Richtlinie bis zum 4. März 2024 verlängert.