EU-Schutzstatus Faeser für Verlängerung des Schutzes für Ukraine-Flüchtlinge

Von dpa | 15.09.2023, 03:52 Uhr | Update am 15.09.2023

Aus der Ukraine geflüchtete Menschen müssen kein langwieriges Asylverfahren durchlaufen und dürfen zum Beispiel sofort arbeiten. Zuletzt wurde diese Richtlinie bis zum 4. März 2024 verlängert.

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