Opfer von Naturkatastrophen müssen sich in höchster Not auf Vater Staat verlassen können. Eigentümer dürfen das aber nicht als Freibrief für mangelnde Vorsorge für Extremwetterlagen verstanden wissen.
Opfer von Naturkatastrophen müssen sich in höchster Not auf Vater Staat verlassen können. Eigentümer dürfen das aber nicht als Freibrief für mangelnde Vorsorge für Extremwetterlagen verstanden wissen.