Laut Bundesfinanzhof ist ein Solidaritätszuschlag für zehn Prozent der Bestverdiener in Deutschland rechtens. Das heißt nicht, dass er weiter erhoben werden sollte.
Laut Bundesfinanzhof ist ein Solidaritätszuschlag für zehn Prozent der Bestverdiener in Deutschland rechtens. Das heißt nicht, dass er weiter erhoben werden sollte.