Seit 2017 sind im Ausland geschlossene Ehen unwirksam, wenn einer der Partner unter 16 war. Karlsruhe hat damit kein grundsätzliches Problem, mahnt aber mehr Rechte für Betroffene an. Und das ist richtig so.
Seit 2017 sind im Ausland geschlossene Ehen unwirksam, wenn einer der Partner unter 16 war. Karlsruhe hat damit kein grundsätzliches Problem, mahnt aber mehr Rechte für Betroffene an. Und das ist richtig so.