Überwachung und verdeckte Ermittler Bundesverfassungsgericht: Befugnisse der Polizei sind teilweise verfassungswidrig

Von dpa | 01.02.2023, 09:53 Uhr 4 Leserkommentare

Das Bundesverfassungsgericht teilte mit, dass ausgeweitete Befugnisse der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern teilweise verfassungswidrig sind. Dabei geht es um heimliche Überwachung und den Einsatz von V-Leuten.

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