Die Bremer Polizei muss seit 1. September 2021 bei Personenüberprüfungen an sogenannten besonderen Kontrollorten auf Verlangen des Betroffenen eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Damit sollen anlasslose Kontrollen transparenter gestaltet und der Gefahr diskriminierender Kontrollen durch „Racial Profiling“ vorgebeugt werden.