Seit 2018 gilt in der Hauptstadt die sogenannte Kappungsgrenze, die einen zu starken Anstieg der Mieten begrenzen soll. Angesichts der angespannten Lage am Wohnungsmarkt wird die Regelung nun verlängert.
Seit 2018 gilt in der Hauptstadt die sogenannte Kappungsgrenze, die einen zu starken Anstieg der Mieten begrenzen soll. Angesichts der angespannten Lage am Wohnungsmarkt wird die Regelung nun verlängert.