In einem Punkt sind sich Bodenstein und Knake aber fast einig: Weil das Land für den Windpark zuständig ist und laut Bodenstein im Auftrag des Betreibers die Kompensation für den Eingriff in die Natur leisten muss, fließt als Folge des Vergleichs vom Land Geld an die Stiftung. Bodenstein spricht von „maximal 800000 Euro“, Knake von „830000 Euro“ – allerdings erst, wenn der Bau beginnt.
Einer, der beim Deal von Nordergründe dabei war, ist Hans-Ulrich Rösner, Leiter des WWF-Wattenmeer-Büros in Husum. „Wir haben die Klage des BUND unterstützt“, sagt er. Der geplante Windpark sei für Vögel gefährlich. Wieso dann der Vergleich? Hat Knake doch recht? „Ach, der Herr Knake“, seufzt Rösner. „Er versteht nicht, dass es auch andere umweltpolitische Strategien geben kann.“ Dazu gehöre ein Vergleich, „wenn die Erfolgsaussichten in einem Verfahren schwinden“. Knakes Argument, dann von vornherein auf eine Klage zu verzichten, lässt Rösner nicht gelten. Oft gebe es erst später neue Erkenntnisse. „Nichts Anrüchiges“ sind Vergleiche laut Josef Tumbrinck. Der Chef des NRW-NABU hat sich lange mit Gerd Stöwer, Geschäftsführer des Flughafens Münster/Osnabrück (FMO), wegen des geplanten FMO-Ausbaus beharkt. Auch da kam es zur Einigung, allerdings ohne Gericht. Und beide beteuern: Geld in irgendeine Stiftung ist nicht geflossen.