Nur kein Neid. Es geht nicht darum, Erben abzukassieren oder gar abzustrafen. Jedem sei ein möglichst großes Erbe gegönnt. Denn das bedeutet Sicherheit und Perspektiven: für das eigene Leben, für die Familie oder für Mitarbeiter.
Angesichts der jetzt bekanntgewordenen niedrigen Steuersätze für Großerben stellt sich aber einmal mehr die Frage, ob es bei der Erbschaftssteuer fair und gerecht zugeht. Zur Erinnerung: 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht schwere Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz festgestellt und eine Reform angemahnt. Diese gilt seit 2016.
Es ist aber noch lange nicht alles gut. So tragen Erbschaften und Schenkungen dazu bei, dass die Kluft zwischen Arm und Reich größer wird. Wer besonders viel hat, dem wird besonders viel gegönnt: Meist muss er deutlich niedrigere Steuern zahlen als jemand, der weniger erbt oder sein Geld mit Arbeit verdient.
Es ist ohne Zweifel richtig, Unternehmen nicht zu überlasten. Niemandem ist damit gedient, wenn dann Betriebe aufgeben müssen oder Arbeitsplätze verloren gehen. Insofern ist auch eine komplette Befreiung von der Erbschaftsteuer vertretbar. Das darf aber nicht zu einer übertriebenen Privilegierung anstrengungslos erworbener Vermögen führen. Stattdessen müssen Reiche und Vermögende fair an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligt werden.