„Der Angeklagte handelte in radikal-islamistischer Gesinnung“, hatte ein Richter am Oberlandesgericht Dresden gesagt. Nun ist das Urteil gegen den jungen Mann bestätigt worden.
„Der Angeklagte handelte in radikal-islamistischer Gesinnung“, hatte ein Richter am Oberlandesgericht Dresden gesagt. Nun ist das Urteil gegen den jungen Mann bestätigt worden.