Kommentar Verfassungsgericht weist Beschwerde von Sachsen-AfD ab: selbst schuld!

Meinung – Stefanie Witte | 24.07.2019, 17:20 Uhr

Man stelle sich vor, eine Partei, die seriös und höchst korrekt wirken will, schafft es nicht, eine ordnungsgemäße Wahlliste aufzustellen. Hinterher kullern die Krokodilstränen; die Partei sieht die Schuld bei allen, nur nicht bei sich selbst.

Sie haben bereits einen Zugang?
Jetzt ohne Abo weiterlesen!
6 Artikel kostenlos lesen
Jetzt kostenlos registrieren und diesen sowie fünf weitere Artikel frei lesen.
oder
1 Monat kostenlos testen
  • Alle Artikel & Inhalte auf noz.de
  • News-App für unterwegs
  • Alle Artikel als Audiobeitrag
Hier starten
Monatlich kündbar
Anschließend 3,75 €/Woche