Fragen zu Nachbarhäusern Norddeutscher soll beim Zensus fremde Daten angeben – sonst droht Bußgeld

Von Marle Liebelt | 07.06.2022, 15:58 Uhr 1 Leserkommentar

Frank Friedel ist Eigentümer des Hauses, in dem er wohnt, und hat pflichtgemäß seine Angaben zum Zensus gemacht. Jedoch soll er auch Unterlagen mit sensiblen Daten für seine Nachbarhäuser ausfüllen, die ihm überhaupt nicht gehören.

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