Strafmündig ist man in Deutschland erst ab 14 Jahren. Vorher ist eine strafrechtliche Verfolgung nicht möglich. Konsequenzen hat eine Tat aber unter Umständen trotzdem.
Strafmündig ist man in Deutschland erst ab 14 Jahren. Vorher ist eine strafrechtliche Verfolgung nicht möglich. Konsequenzen hat eine Tat aber unter Umständen trotzdem.