Weil sie unzufrieden war mit dem Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wollte eine Frau aus Bayern den Rundfunkbeitrag nicht mehr zahlen. Doch ein Gericht sah dies nicht als plausiblen Grund an. So wird das Urteil begründet.
Weil sie unzufrieden war mit dem Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wollte eine Frau aus Bayern den Rundfunkbeitrag nicht mehr zahlen. Doch ein Gericht sah dies nicht als plausiblen Grund an. So wird das Urteil begründet.