Urteil des Bundesgerichtshofs Klarnamenpflicht bei Facebook ist in bestimmten Fällen unwirksam

Von dpa und afp | 27.01.2022, 10:49 Uhr

Facebook muss seinen Nutzern in bestimmten Fällen erlauben, Pseudonyme zu verwenden. Die Klarnamenpflicht in den Nutzungsbedingungen vom Januar 2015 und vom April 2018 sei unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. 

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