Das Verwaltungsgericht in Trient hat entschieden, dass eine „Problembärin“ vorerst nicht abgeschossen werden soll. Tierschutzvereine hatten Berufung gegen den Abschussbefehl eingelegt. Das Tier hatte einen Jogger angegriffen und getötet.
Das Verwaltungsgericht in Trient hat entschieden, dass eine „Problembärin“ vorerst nicht abgeschossen werden soll. Tierschutzvereine hatten Berufung gegen den Abschussbefehl eingelegt. Das Tier hatte einen Jogger angegriffen und getötet.