Verordnung einer Therapie Erstes Urteil im Missbrauchsfall Lügde: Bewährungsstrafe für 49-Jährigen

Von dpa | 17.07.2019, 21:53 Uhr

Im Gegensatz zu den anderen beiden Angeklagten hatte Heiko V. den Campingplatz nie betreten, aber an Webcam-Übertragungen teilgenommen. Jetzt muss sich der Mann einer Therapie unterziehen.

Die Vorsitzende Richterin sparte nach dem Urteil nicht mit harschen Worten. "Die Taten waren schäbig und menschenverachtend", sagte Anke Grudder, nachdem sie am Mittwoch im Missbrauchsfall Lügde das erste Urteil verkündet hat. Die Juristin wollte damit am Ende klarmachen, dass die ausgesprochene Bewährungsstrafe für Heiko V. alles andere als ein Freispruch ist. Das Landgericht verurteilte den 49-Jährigen aus Stade in Niedersachsen zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung – und verband strenge Auflagen mit dieser Entscheidung. So muss sich Heiko V. einer Therapie unterziehen.

An Webcam-Übertragungen teilgenommen

Das Gericht blieb damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Anklage hatte sich für eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten ausgesprochen. Damit wäre eine Bewährungsstrafe nicht möglich gewesen. Verurteilt wurde der 49-Jährige vor dem Landgericht Detmold wegen Anstiftung und Beihilfe zum sexuellen und schweren Missbrauch von Kindern. In den Jahren 2010 bis 2011 hat er nach Überzeugung des Gerichts an Webcam-Übertragungen teilgenommen, bei denen ein Kind auf dem Campingplatz in Lügde an der Landesgrenze zu Niedersachsen sexuell missbraucht wurde. Auch hat er dabei Anweisungen gegeben. Außerdem hat er sich demnach vor den Augen des Kindes selbst befriedigt.

Massen an Fotos und Videos

Verurteilt wurde Heiko V. auch wegen des Besitzes von kinderpornografischen Fotos und Videos. Die Ermittler hatten bei ihm rund 31.000 Fotos und 11.000 Videos gefunden.

Das Gericht wertete das Geständnis des bislang nicht vorbestraften Heiko V. bereits am ersten Prozesstag zugunsten des 49-Jährigen. Er habe nie selbst ein Kind missbraucht. Seine Taten seien daher nicht vergleichbar mit dem hundertfachen Missbrauch von Kindern durch die Angeklagten Andreas V. und Mario S. Außerdem habe er bereits fast sieben Monate in Untersuchungshaft gesessen.

"Sein Sexualleben ist auffällig, aber nicht krankhaft"

Das Landgericht hatte dieses Verfahren am zweiten Tag im Hauptprozess gegen Andreas V. und Mario S. abgetrennt. Im Gegensatz zu diesen beiden Männern war Heiko V. nie auf dem Campingplatz, wo über Jahre mehr als 40 Kinder hundertfach sexuell missbraucht wurden. Der Prozess gegen die Dauercamper wird am 1. August fortgesetzt.

Heiko V. zeigte während der Urteilsbegründung Scham, weinte und stimmte den Worten der Richterin zu, dass er sich strafbar gemacht habe. Immer wieder nickte er mit dem Kopf, während er seine Hände nervös knetete.

Ein Gutachter hatte ihn zum Auftakt für voll schuldfähig erklärt. Der Experte hält Heiko V. nicht für pädophil. "Sein Sexualleben ist auffällig, aber nicht krankhaft", sagte Experte Bernd Roggenwallner. Allerdings sei eine Therapie wohl sinnvoll, weil die Gefahr eines Rückfalls nicht ausgeschlossen werden könne. Heiko V. hatte sich bei dem anwesenden Opfer nochmals entschuldigt.

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