Eine frühere Pflegeheim-Mitarbeiterin ist nicht für den Tod einer Seniorin verantwortlich. Das hat das Landgericht Hildesheim auf Grundlage wissenschaftlicher Gutachten entschieden.
Eine frühere Pflegeheim-Mitarbeiterin ist nicht für den Tod einer Seniorin verantwortlich. Das hat das Landgericht Hildesheim auf Grundlage wissenschaftlicher Gutachten entschieden.